Heisst auf gut Deutsch: Nicht zweimal in derselben Sache
Ist ein Grundsatz der schweizerischen Strafverfolgung
Meint, dass dieselbe Person für denselben Sachverhalt nicht zweimal strafrechtlich verfolgt und bestraft
oder einfacher gesagt, dass niemand doppelt bestraft werden darf
Eine faire Regel in der Strafrechtsordnung,
welche dem Rechtsfrieden dient und der Resozialisierung der Täterschaft,
insgesamt unserer gesellschaftlichen Ordnung
Da scheint also der Gedanke mitzuschwingen
dass mit einer Strafe dem Recht Genüge getan ist
sprich die betroffene Person Sühne geleistet hat
Das wiederum scheint – wie figura zeigt –
nicht immer allen zu genügen
und so wird dieselbe Person für denselben Sachverhalt noch einmal verfolgt und bestraft
Natürlich nicht vor Strafgericht
so gut ist der vierten Macht dies obgenannte Prinzip dann doch bekannt
Nein, die selbsternannte Moralinstanz wird (fast schon aus heiligen Gewissensgründen heraus) angerufen
und die vernichtende Verurteilung folgt auf dem Fuss
Die eine Instanz stössts an,
die andere fällt in weniger als 24 Stunden ein Urteil
obwohl der Fall für sie gemäss eigenen Aussagen doch schon abgeschlossen war
Ja die Werte, das Vertrauen und so weiter, und so weiter…
Was für eine Heuchelei!
ne bis in idem
ist eben «bloss» für Strafverfolgungsbehörden von Relevanz
NUR: Sind wir wirklich weiter als im Mittelalter, in welchem der aufgehetzte Pöbel (noch) Köpfe rollen sehen wollte?

Saftige Post … tönt es in mir. Da hat Mensch zu denken! So kommen wir ja nie zu einem Frieden …
Und der Witz ist ja: Solange ich dem andern den Frieden nicht lasse, wird sich meiner nicht einstellen.
Worte sind so schnell und einfach gesagt. Besser wäre es, sie zu tun, damit auch das Nachtragen wegbleiben könnte. Nachtragen wiegt so schwer. Mögen die Tragenden die Leichtigkeit wählen und wahrhaftig tun können …
Was wir «AUFGEKLÄRTEN» doch eigentlich tun könnten …